Turn- und Sportfreunde Ludwigsfeld e.V.

- Abteilung Tennis -



Updates zum Thema COVID-19 / CORONA

Weitere Information zum Thema Corona / COVID-19 gibt auf der Homepage des Hauptvereins TSF Ludwigsfeld e.V.


  • Update 26.11.2021

Seit dem 26. November gibt es eine neue 15. BayIfSMV, die die bisherige 14. BayIfSMV ersetzt.

Die bayerische Staatsregierung hat die Regelungen noch verschärft und die Sportstätten-auch für Spieler- in die 2G plus Regelung mit aufgenommen. Der BTV ist über dieses Vorgehen entsetzt und in Kontakt mit dem Innen- und Gesundheitsministerium.

In der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird aufbauend auf den bisher geltenden Maßnahmen – folgendes neu geregelt:

1. 2G-Plus: Der Zugang zu Sportstätten darf nur durch Sportler erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen und zusätzlich über einen Testnachweis verfügen.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Plus Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus, ungeimpfte Kinder über 12 Jahren allerdings nur zur Sportausübung, nicht als Zuschauer. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.

Zulässige Tests sind:

• PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.

• PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

• Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

• Getesteten gleichgestellt: Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

2. Hotspot-Regelung:In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown. Hier gilt: Sportstätten sind geschlossen.

• Unberührt bleibt der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, soweit die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist und Zutritt zur Sportstätte nur solche Personen erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.

3. Für Ungeimpfte / Nichtgenesene gelten landesweit Kontaktbeschränkungen: Sie dürfen sich nur bis zusammen maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit. Dies sollten Sie bei gemeinsamen Fahrten im Auto beachten.

Bitte informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden, welche Stufe im Landkreis Ihres Spielorts aktuell Gültigkeit hat.


  • Update 11.06.2021

Die Umkleidekabinen und Duschen dürfen ab sofort wieder benutzt werden. Die Hygieneregeln hängen in den Umkleideräumen des Tennisheims aus. Bitte lest Euch auch diese gut durch. Vielen Dank.

BTV Stufenplan 2021 (Stand 07.06.2021)
btv_plakat_öffnungsschritte_A4_070621.pdf (46.63KB)
BTV Stufenplan 2021 (Stand 07.06.2021)
btv_plakat_öffnungsschritte_A4_070621.pdf (46.63KB)


  • Update 20.05.2021

    Neuer, aktualisierter Stufenplan des BTV: Doppel (in gleichbleibenden Paarungen) ab sofort wieder möglich!
BTV Stufenplan 2021 (Stand 19.05.21)
btv_plakat_öffnungsschritte_A4_190521.pdf (50.25KB)
BTV Stufenplan 2021 (Stand 19.05.21)
btv_plakat_öffnungsschritte_A4_190521.pdf (50.25KB)


  • Update 01.05.2021

    Der Tennisbetrieb 2021 kann anhand des folgenden Stufenplans und unter Einhaltung der folgenden Hygienevorschriften eröffnet werden (inklusive der Sonderregelungen für Geimpfte und Genesene)
BTV Stufenplan 2021
btv_plakat_öffnungsschritte_A4_100521.pdf (208.07KB)
BTV Stufenplan 2021
btv_plakat_öffnungsschritte_A4_100521.pdf (208.07KB)
BTV Hygienevorschriften 2021
btv_plakat_hygiene_A3_spieler_270421 (3).pdf (242.25KB)
BTV Hygienevorschriften 2021
btv_plakat_hygiene_A3_spieler_270421 (3).pdf (242.25KB)



  • Update 25.06.2020

    Ab sofort ist die Nutzung der Duschen im Clubheim unter Beachtung der dafür geltenden Hygieneregeln erlaubt. Die detaillierte Aufstellung der Verhaltensregeln können über den folgenden Link eingesehen bzw. heruntergeladen werden:


  • Hygiene- und Verhaltensregeln des Bayerischen Tennis-Verbandes (BTV) für Tennisanlagen

    Was müssen Spieler und Erziehungsberechtigte beachten?
    [Aus der am 5. Mai verabschiedeten Verordnung für den Freistaat Bayern und den allgemeinen Hygieneanforderungen hat der BTV folgende Hygiene- und Verhaltensregen für Tennisanlagen abgeleitet:]

    Hygienevorschriften
    Beachtet unbedingt alle bekannten allgemeinen Hygienevorschriften auch auf der Tennisanlage (Mindestabstand 1,5m, Nießen/Husten in Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen etc.). 

    Krankheitssymptome
    Trifft auf euch eines der folgenden Symptome zu, dürft ihr die Tennisanlage nicht betreten: 
    1. Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)
    2. Erhöhte Körpertemperatur/Fieber 
    3. Durchfall
    4. Geruchs- oder Geschmacksverlust
    5
    . Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage, bei denen ein Verdacht auf eine SARS Covid-19-Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde 

    Anlagennutzung
    Voraussichtlich ab dem 18.05. darf die Anlage wieder gastronomisch genutzt werden, und ein Aufenthalt dort ist erlaubt. Umkleiden und Duschen sind geschlossen, Toiletten geöffnet. Alle anderen Räume der Anlage sind geschlossen und dürfen nicht betreten werden – außer z.B. zum Besuch der Toiletten, zur Platzbuchung, zum Holen von Spielgeräten etc. 

    Spiel- und Trainingsbetrieb
    Es dürfen bis zu 5 Personen einen Tennisplatz gleichzeitig nutzen. Das Training muss kontaktlos erfolgen, und die Spieler müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. 

    Mindestabstand
    Beim Weg auf den Platz und vom Platz und beim Seitenwechsel ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Wartet z.B. außerhalb des Platzes bis die Spieler vor euch diesen verlassen haben, und geht bitte beim Seitenwechsel auf verschiedenen Seiten ums Netz. 

    Regenunterbrechung
    Bei plötzlich einsetzendem Regen ist jeder selbst dafür verantwortlich, die Abstandsregeln einzuhalten. Ansammlungen z.B. unter Vordächern sind nicht erlaubt. Geht am besten direkt zu ihrem Auto, wenn ein Unterstellen mit Abstand nicht möglich ist. Führt eine Maske mit euch, um diese aufzusetzen, wenn Abstände kurzzeitig nicht einzuhalten sein sollten. 

    Körperkontakt
    Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen, kein ins-Ohr-flüstern taktischer Überlegungen beim Doppel etc. 

    Kinder und Begleitpersonen
    Die hier genannten Regeln gelten auch für Eltern oder Begleitpersonen von Kindern. Bitte sorgt auch dafür, dass die Kinder die Regeln kennen und einhalten. 

    Infektionsketten
    E
    ine Infektion auf dem Tennisplatz ist extrem unwahrscheinlich. Trotzdem ist es wichtig, dass im Fall einer Infektion die Infektionskette zurückverfolgt werden kann. Stellt also sicher, dass ihr bei Bedarf den Behörden Auskunft geben können, mit wem ihr in den letzten 14 Tagen gespielt habt.